I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Sie bewohnen in dem 1964 errichteten Zweifamilienhaus der Klägerin, das aus zwei unterschiedlich hohen Baukörpern besteht, die größere der beiden Wohnungen. Die andere Wohnung nutzen die Eltern der Klägerin aufgrund eines lebenslänglichen Wohnungsrechts.
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