I. Der Kläger und Revisionskläger war Liquidator der A GmbH in B. Von ihr erwarb er im Jahre 1962 das Grundstück G. Als Gegenleistung waren 132.200 DM vereinbart. Das Finanzamt (FA) setzte dementsprechend durch Bescheid vom 6. März 1963 die Grunderwerbsteuer auf 9.254 DM fest .
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|