I. Die Klägerin und Revisionsklägerin betreibt in W. eine ...spinnerei und -weberei. In den Jahren 1959 und 1960 ließ sie in B. mit einem Herstellungsaufwand vom 698.843 DM ein Zweigwerk mit Fabrikations- und Lagerhallen sowie Bürobauten errichten das die ...fabrikation übernahm. Das Zweigwerk war wegen der damals bestehenden großen Nachfrage nach ...erzeugnissen errichtet worden.
Nach einer zunächst günstigen Umsatzentwicklung in der ... erzeugung setzte im Jahre 1964 eine Abschwächung des Umsatzes ein. Wegen des Umsatzrückgangs konnten die neugeschaffenen Betriebsanlagen in B. nur noch in geringem Maße genutzt werden. Deshalb verlegte die Klägerin in den Jahren 1965 und 1966 die ...erzeugung von B. in das Stammwerk in W. zurück.
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