BFH vom 19.10.1972
IV R 102/68
Fundstellen:
BFHE 107, 217
BStBl II 1973, 53

BFH - 19.10.1972 (IV R 102/68) - DRsp Nr. 1997/11287

BFH, vom 19.10.1972 - Aktenzeichen IV R 102/68

DRsp Nr. 1997/11287

»Die zur Zerlegung von Natursteinen in Diamantsägen und Diamantgattern verwendeten Sägeblätter sind selbständig bewertungsfähige Maschinenwerkzeuge.«

I. Streitig ist bei den einheitlichen Gewinnfeststellungen 1962 und 1964 der Revisionsbeklagten, ob die zur Erstausstattung von Diamantsägen gehörenden Diamantsägeblätter zusammen mit den Sägen oder gesondert zu aktivieren sind. Die Revisionsbeklagte, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gesellschaft), betrieb einen Steinbruch mit Marmor- und Natursteinbearbeitung. 1962 kaufte sie eine Diamantsäge und 1964 ein Diamantgatter. Nach einer Betriebsprüfung berichtigte der Revisionskläger (Finanzamt - FA -) den Feststellungsbescheid 1962 gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO und führte für 1964 eine endgültige Veranlagung durch. Dabei erhöhte das FA den jeweils zu aktivierenden Aufwand für die Diamantsägen außer Anschluß-, Montage- und Frachtkosten um die jeweiligen Kosten für die Erstausstattung mit Sägeblättern. Den Gesamtaufwand verteilte es auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschinen. Die Sägeblätter hatte die Gesellschaft nicht von den Lieferanten der Maschinen bezogen.