BFH - 19.10.1972 (V R 155/69) - DRsp Nr. 1997/11431
BFH, vom 19.10.1972 - Aktenzeichen V R 155/69
DRsp Nr. 1997/11431
»Für die Ausfuhr von Hartzink und Zinkasche kann Ausfuhrhändlervergütung nach § 16UStG 1951 nicht gewährt werden, da die Lieferung dieser Gegenstände an den Antragsteller nach § 4 Nr. 26 Buchst. e UStG 1951 steuerfrei ist.«
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