BFH vom 19.11.1971
III R 124/69
Fundstellen:
BFHE 104, 365
BStBl II 1972, 324

BFH - 19.11.1971 (III R 124/69) - DRsp Nr. 1997/10916

BFH, vom 19.11.1971 - Aktenzeichen III R 124/69

DRsp Nr. 1997/10916

»Ein Verkehrsunternehmen, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird und dessen Anteile sich nicht ausschließlich in der öffentlichen Hand befinden, unterliegt auch dann der Mindestbesteuerung, wenn sein gesamtes Vermögen sachlich von der Vermögensteuer befreit ist.«

I. Die Klägerin ist eine GmbH. Sie betreibt eine Seilbahn. Der Seilbahnbetrieb unterliegt der Beförderungspflicht, der Betriebspflicht und dem Tarifzwang. Das Finanzamt (FA) hat den Einheitswert des Betriebsvermögens der Klägerin zum 1. Januar 1966 auf minus 10.000 DM festgestellt. Es hat die Vermögensteuer nach einem Mindestvermögen von 20.000 DM auf jährlich 200 DM festgesetzt.

Die Sprungklage, mit der die Klägerin Freistellung von der Steuer begehrte, hatte keinen Erfolg.