BFH vom 19.12.1972
VIII R 65/70
Fundstellen:
BFHE 109, 18
BStBl II 1973, 477

BFH - 19.12.1972 (VIII R 65/70) - DRsp Nr. 1997/11503

BFH, vom 19.12.1972 - Aktenzeichen VIII R 65/70

DRsp Nr. 1997/11503

»Ein Einfamilienhaus kann nur insoweit teilweise notwendiges Betriebsvermögen sein, als die eigenbetrieblich genutzten Räume in einem Umfang eigenbetrieblich genutzt werden, daß ihre private Benutzung völlig in den Hintergrund tritt.«

I. Streitig ist für den Veranlagungszeitraum 1961, ob ein Teil eines Einfamilienhauses aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde und ein Entnahmegewinn entstand.