BFH vom 20.01.1972
I B 51/68
Fundstellen:
BFHE 104, 45
BStBl II 1972, 287

BFH - 20.01.1972 (I B 51/68) - DRsp Nr. 1997/10896

BFH, vom 20.01.1972 - Aktenzeichen I B 51/68

DRsp Nr. 1997/10896

»1. Ist von zur Einkommensteuer zusammenzuveranlagenden Eheleuten eine gemeinsame, von ihnen beiden unterschriebene Einkommensteuererklärung nicht abgegeben worden, muß der Steuerbescheid der Ehefrau besonders zugestellt werden, um ihr gegenüber wirksam zu werden. 2. Die mit dem Ehemann zusammenveranlagte Ehefrau ist zu dem auf des Ehemannes Klage in Gang gebrachten gerichtlichen Verfahren nicht beizuladen, wenn der von dem Mann angefochtene Einkommensteuerbescheid ihr gegenüber nicht wirksam geworden oder aber unanfechtbar geworden ist.«

Die Beschwerdeführerin lebt nach ihrer Darstellung seit Juli 1966 endgültig getrennt von ihrem Ehemann, dem Kläger im Verfahren betreffend die gegen die Eheleute gerichteten Einkommensteuerbescheide 1962 bis 1964.