BFH vom 20.04.1971
VII B 15/70
Fundstellen:
BFHE 102, 1
BStBl II 1971, 816

BFH - 20.04.1971 (VII B 15/70) - DRsp Nr. 1997/10714

BFH, vom 20.04.1971 - Aktenzeichen VII B 15/70

DRsp Nr. 1997/10714

»1. Der Bescheid, durch den eine Marktordnungsstelle die von ihr erteilte Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr einer Ware widerruft, ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt. Die in ihm ausgesprochene Rechtsfolge tritt deshalb unabhängig davon ein, ob der Widerruf rechtmäßig ist. 2. Gegen die Festsetzung der infolge eines solchen Widerrufsbescheids entstandenen Abschöpfungsschuld kann der Abgabepflichtige keine Einwendungen erheben, welche die Rechtmäßigkeit des Widerrufs betreffen.«

Fundstellen
BFHE 102, 1
BStBl II 1971, 816