BFH vom 20.10.1971
I R 63/70
Fundstellen:
BFHE 104, 154
BStBl II 1972, 273

BFH - 20.10.1971 (I R 63/70) - DRsp Nr. 1997/10887

BFH, vom 20.10.1971 - Aktenzeichen I R 63/70

DRsp Nr. 1997/10887

»Werden neben der Hauptkasse Sonderkassen geführt, erfordert die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung das Vorliegen von Nebenkassenbüchern (Kladden) für jede einzelne Sonderkasse. Mit seiner Vereinnahmung in die Sonderkasse ist das Entgelt dem Unternehmer zugeflossen.«

I. Streitig ist die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Revisionsbeklagten (des Steuerpflichtigen) in den Streitjahren (1961 bis 1965).