BFH vom 20.10.1983
IV R 116/83
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 140, 190
BStBl II 1984, 298

BFH - 20.10.1983 (IV R 116/83) - DRsp Nr. 1997/15893

BFH, vom 20.10.1983 - Aktenzeichen IV R 116/83

DRsp Nr. 1997/15893

»Schließt eine Personengesellschaft aufeinander abgestimmte Arbeitsverträge mit den Angehörigen ihrer Gesellschafter, so muß ihr tatsächlicher Vollzug wie bei Ehegattenarbeitsverhältnissen nachgewiesen werden. Hierzu gehört, daß das Arbeitsentgelt bei der Gesellschaft abgeflossen und dem Arbeitnehmer-Ehegatten zugeflossen ist. Ein Zufluß ist nicht gegeben, wenn der Arbeitslohn auf ein Bankkonto des Gesellschafter-Ehegatten überwiesen wird, selbst wenn dem Arbeitnehmer-Ehegatten ein Verfügungsrecht über das Konto eingeräumt ist.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ;

Gründe: