BFH vom 21.01.1971
IV R 51/69
Fundstellen:
BFHE 101, 224
BStBl II 1971, 304

BFH - 21.01.1971 (IV R 51/69) - DRsp Nr. 1997/10442

BFH, vom 21.01.1971 - Aktenzeichen IV R 51/69

DRsp Nr. 1997/10442

»1. Kosten, die ein Verlag für Buchumschläge aufwendet, sind, soweit es sich nicht um Reservestücke (Überdrucke) handelt, beim Umlaufsvermögen zu aktivieren. Der Umstand, daß auf den Umschlägen auch für andere Bücher geworben wird, rechtfertigt nicht die Aussonderung eines Teils der Kosten als sofort abzugsfähige Reklamekosten. 2. Kosten für die Anfertigung von Klischees, deren Verwendung nur für eine Auflage feststeht, gehören, wenn sie deshalb bei der Preiskalkulation der Auflage voll berücksichtigt werden, zu den Herstellungskosten der Bücher und Rohbögen dieser Auflage.«

I. Die Steuerpflichtige betreibt einen Fach- und Kunstbücher-Verlag. Streitig war noch, ob das FA die Einkommensteuerfestsetzung für 1963 im Anschluß an eine Betriebsprüfung ändern und dabei von einem durch Aktivierung der Kosten für Schutzumschläge und Klischees erhöhten Aktivposten "Warenbestände" ausgehen konnte. Bei der Betriebsprüfung beanstandete der Prüfer unter anderem, daß bei der Warenbewertung die Kosten für Schutzumschläge und Klischees nicht als Teil der Herstellungskosten der Bücher und Halbfertigerzeugnisse (Rohbögen) mit aktiviert worden seien.