BFH vom 21.01.1972
VI R 95/71
Fundstellen:
BFHE 104, 193
BStBl II 1972, 262

BFH - 21.01.1972 (VI R 95/71) - DRsp Nr. 1997/10884

BFH, vom 21.01.1972 - Aktenzeichen VI R 95/71

DRsp Nr. 1997/10884

»Ein verheirateter Steuerpflichtiger, der an seinem Beschäftigungsort in einer dafür geeigneten eigenen Wohnung mit seinen Familienangehörigen einen eigenen Hausstand unterhält, führt im Sinne der bisherigen Rechtsprechung und des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 1967 keinen doppelten Haushalt, wenn er neben dieser Wohnung auch noch die frühere Familienwohnung an seinem früheren Beschäftigungsort beibehält.«

Gründe: