BFH vom 21.05.1971
V R 3/67
Normen:
AO § 252 ;
Fundstellen:
BFHE 102, 221
BStBl II 1971, 616

BFH - 21.05.1971 (V R 3/67) - DRsp Nr. 1997/10590

BFH, vom 21.05.1971 - Aktenzeichen V R 3/67

DRsp Nr. 1997/10590

»1. Gegen Einspruchsentscheidungen, in denen der Rechtsbehelf in der Hauptsache für erledigt erklärt wird und die Kosten des Einspruchsverfahrens dem Steuerpflichtigen auferlegt werden, ist - ohne Zwischenschaltung eines weiteren Vorverfahrens - die Klage gegeben. 2. § 252 AO n.F., wonach dem obsiegenden Beteiligten die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise auferlegt werden können, ist nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verschleppung des Verfahrens anwendbar.«

Normenkette:

AO § 252 ;

Gründe: