BFH vom 22.01.1971
III R 115/68
Fundstellen:
BFHE 101, 297
BStBl II 1971, 357

BFH - 22.01.1971 (III R 115/68) - DRsp Nr. 1997/10476

BFH, vom 22.01.1971 - Aktenzeichen III R 115/68

DRsp Nr. 1997/10476

»Ein Teilerlaß der Vermögensabgabe für die gesamte Restlaufzeit aufgrund eines in einem Konkursverfahren oder einem Vergleichsverfahren abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs schließt nicht grundsätzlich einen weiteren Erlaß wegen außerordentlichen Vermögensverfalls aus, der in Umständen begründet ist, die erst nach Abschluß des Vergleichs eingetreten sind.«

I. Der Kläger ist zu einem Vierteljahrsbetrag von 530,50 DM veranlagt worden. Er ist außerdem als Alleinerbe seines verstorbenen Vaters zur Zahlung eines Vierteljahrsbetrags von 4.225,75 DM verpflichtet. Im Oktober 1953 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des Klägers und seines Vaters eröffnet.