BFH vom 22.10.1971
II B 25/71
Fundstellen:
BFHE 103, 243
BStBl II 1972, 37

BFH - 22.10.1971 (II B 25/71) - DRsp Nr. 1997/10743

BFH, vom 22.10.1971 - Aktenzeichen II B 25/71

DRsp Nr. 1997/10743

»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt die Grunderwerbsteuer vom Veräußerer eines Grundstücks fordern darf, wenn es infolge Rechtsirrtums nicht in angemessener Zeit über den Freistellungsantrag des Erwerbers entscheidet und dadurch den Veräußerer um die Rechtswohltat des § 15 Nr. 1 Satz 2 Bayerisches GrEStG bringt.«

I. Der Antragsteller und seine Ehefrau hatten durch notariell beurkundeten Vertrag vom 20. Oktober 1969 ein in Bayern gelegenes Grundstück (Ackerland) verkauft. Der Notar hatte die Vertragschließenden belehrt, daß der Vertrag der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) vom 28. Juli 1961 (Bundesgesetzblatt I S. 1091 - BGBl I, 1091 -) bedürfe. Die Vertragschließenden hatten ihn ermächtigt, die Genehmigung für sie einzuholen. Die Erwerberin hatte sich im Innenverhältnis verpflichtet, eine etwa anfallende Grunderwerbsteuer samt Zuschlägen zu übernehmen.