BFH vom 22.10.1971
III R 54/69
Fundstellen:
BFHE 104, 81
BStBl II 1972, 166

BFH - 22.10.1971 (III R 54/69) - DRsp Nr. 1997/10816

BFH, vom 22.10.1971 - Aktenzeichen III R 54/69

DRsp Nr. 1997/10816

»Wird bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Abzug von Dauerlasten geltend gemacht, die mit der Einräumung eines Wassernutzungsrechts im Zusammenhang stehen, so ist zu prüfen, ob nach den getroffenen Vereinbarungen diese Dauerlasten als Anschaffungskosten des Wassernutzungsrechts anzusehen sind. Ist dies zu bejahen, so ist das Wassernutzungsrecht mit dem Wert dieser Dauerlasten vom jeweiligen Bewertungsstichtag anzusetzen.«

I. Der Kläger ist ein Zweckverband, der von fünf Landkreisen getragen wird und der ein Wasserwerk betreibt, das der öffentlichen Wasserversorgung dient.