BFH vom 22.11.1972
I R 124/70
Fundstellen:
BFHE 108, 202
BStBl II 1973, 403

BFH - 22.11.1972 (I R 124/70) - DRsp Nr. 1997/11461

BFH, vom 22.11.1972 - Aktenzeichen I R 124/70

DRsp Nr. 1997/11461

»1. Die Kaufpreisrente für einen stillgelegten, aber im Erwerbszeitpunkt funktionsfähigen Betrieb (Teilbetrieb) fällt unter die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungsvorschriften. Unerheblich ist, ob der Erwerber den Betrieb (Teilbetrieb) fortführt. 2. Die Hinzurechnungsvorschriften (1.) sind auch auf Renten anzuwenden, die mit dem Erwerb eines Anteils an einem Teilbetrieb zusammenhängen.«