BFH - 22.11.1983 (VIII R 133/82) - DRsp Nr. 1997/15805
BFH, vom 22.11.1983 - Aktenzeichen VIII R 133/82
DRsp Nr. 1997/15805
»Verzichtet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, der an die Kapitalgesellschaft ein Grundstück verpachtet hat, auf Pachtzahlungen in künftigen Jahren, liegt darin keine verdeckte Einlage.«
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