BFH - 23.03.1972 (V R 140/71) - DRsp Nr. 1997/10961
BFH, vom 23.03.1972 - Aktenzeichen V R 140/71
DRsp Nr. 1997/10961
»Gewerbetreibende kraft Rechtsform konnten schon vor dem 01.01.1970 die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24UStG 1967 in Anspruch nehmen, wenn im übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorlagen.«
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