I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Landwirt. Mit Schreiben vom 1. Juni 1977 teilte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) dem Kläger mit, daß er ab 1. Juli 1977 verpflichtet sei, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßige Abschlüsse zu machen. Zur Begründung führte er an, der Kläger habe im Wirtschaftsjahr 1974/75 einen Gewinn von mehr als 15.000 DM erzielt. Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde antwortete das FA mit Schreiben vom 22. Juni 1977 u.a. wie folgt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|