I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt in Berlin (West) den Lebensmitteleinzelhandel in mehreren Filialen. Die zentrale Fleischerei befindet sich in einer selbständigen Betriebstätte. Für diese Betriebstätte erwarb die Klägerin im Wirtschaftsjahr 1977/78 Wirtschaftsgüter, für die sie die erhöhte Investitionszulage von 25 % beantragte (§
Das Finanzgericht (FG) stellte dagegen in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1982, 230 abgedruckten Entscheidung auf die einzelne Betriebstätte ab und gewährte die erhöhte Zulage.
II. Die Revision des FA führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage.
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