BFH vom 24.02.1972
V R 90/68
Normen:
AO § 222 ;
Fundstellen:
BFHE 105, 190
BStBl II 1972, 558

BFH - 24.02.1972 (V R 90/68) - DRsp Nr. 1997/11044

BFH, vom 24.02.1972 - Aktenzeichen V R 90/68

DRsp Nr. 1997/11044

»1. Zur Frage, wann ein Zuschuß als Entgelt anzusehen ist. 2. Das FA braucht sich im Rahmen des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht die Kenntnis eines Mitarbeiters zurechnen zu lassen.«

Normenkette:

AO § 222 ;

I. Die Steuerpflichtige (Klägerin, Revisionsklägerin) betreibt den Großhandel mit Zündhölzern. Sie vertrieb ab 1959 auch Zündhölzer, deren Schachteln von der Deutschen Zündwarenmonopolgesellschaft (DZMG) mit Werbeetiketten beklebt waren (ZMR-Ware). Die DZMG hatte die Werbeetiketten von der Fa. X erhalten.

Die Steuerpflichtige hatte sich gegenüber der Fa. X verpflichtet, im Rahmen ihrer Absatzmöglichkeiten ZMR-Waren von der DZMG abzunehmen und abzusetzen.