BFH vom 24.02.1987
VII R 163/84
Fundstellen:
BFH/NV 1987, 750

BFH - 24.02.1987 (VII R 163/84) - DRsp Nr. 1998/3683

BFH, vom 24.02.1987 - Aktenzeichen VII R 163/84

DRsp Nr. 1998/3683

Tatbestand:

Die im Jahr 1974 gegründete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt den Handel mit und die Herstellung von X-Teilen sowie die Durchführung aller mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Geschäfte. Die Klägerin (damals noch in der Gründungsphase) pachtete ab 1.Januar 1974 mehrere Grundstücke der Firma Z nebst dem auf diesen Grundstücken befindlichen beweglichen Anlagevermögen (Pachtvertrag vom 8.Januar/5.Februar 1974). Vertragspartner war der im Rahmen der im Januar 1974 vom Amtsgericht über den vorgenannten Grundbesitz angeordneten Zwangsverwaltung eingesetzte Zwangsverwalter. Auch die -1970 gegründete- Fa. Z hatte den Handel und die Herstellung von X-Teilen betrieben, bevor deren werbender Geschäftsbetrieb Ende 1973 eingestellt und Anfang 1974 die Zwangsverwaltung angeordnet wurde. Seitdem befand sich diese Firma in Liquidation; die Eröffnung eines Konkursverfahrens war mangels Masse abgelehnt worden.