Die im Jahr 1974 gegründete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt den Handel mit und die Herstellung von X-Teilen sowie die Durchführung aller mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Geschäfte. Die Klägerin (damals noch in der Gründungsphase) pachtete ab 1.Januar 1974 mehrere Grundstücke der Firma Z nebst dem auf diesen Grundstücken befindlichen beweglichen Anlagevermögen (Pachtvertrag vom 8.Januar/5.Februar 1974). Vertragspartner war der im Rahmen der im Januar 1974 vom Amtsgericht über den vorgenannten Grundbesitz angeordneten Zwangsverwaltung eingesetzte Zwangsverwalter. Auch die -1970 gegründete- Fa. Z hatte den Handel und die Herstellung von X-Teilen betrieben, bevor deren werbender Geschäftsbetrieb Ende 1973 eingestellt und Anfang 1974 die Zwangsverwaltung angeordnet wurde. Seitdem befand sich diese Firma in Liquidation; die Eröffnung eines Konkursverfahrens war mangels Masse abgelehnt worden.
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