BFH vom 24.06.1971
V R 101/68
Fundstellen:
BFHE 102, 327
BStBl II 1971, 740

BFH - 24.06.1971 (V R 101/68) - DRsp Nr. 1997/10667

BFH, vom 24.06.1971 - Aktenzeichen V R 101/68

DRsp Nr. 1997/10667

»1. Zum Begriff des Vermögensschadens. 2. Zum Entgelt gehört auch, was der Leistungsempfänger oder ein Dritter dem Unternehmer als Ersatz für den Ausfall der Gegenleistung einer Lieferung oder sonstigen Leistung gewährt.«