I. Streitig ist, ob der Revisionsbeklagte (Steuerpflichtiger) für die Jahre 1963 bis 1965 zur Einkommensteuer zu veranlagen ist.
Der Steuerpflichtige und seine gleichfalls klagende Schwester sind Miteigentümer eines Mietgrundstücks. Nach dem notariellen Vertrag vom 16. September 1954 erwarben sie das Grundstück als Schenkung ihrer Großmutter.
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