BFH vom 24.10.1972
VIII R 108/72
Normen:
AO § 230 ;
Fundstellen:
BFHE 109, 1
BStBl II 1973, 542

BFH - 24.10.1972 (VIII R 108/72) - DRsp Nr. 1997/11545

BFH, vom 24.10.1972 - Aktenzeichen VIII R 108/72

DRsp Nr. 1997/11545

»Die Einstellung von Prüfungshandlungen einschließlich der Ablehnung der Schlußbesprechung stellt einen Verwaltungsakt mit unmittelbarer Wirkung gegen den Steuerpflichtigen dar, für den ihm der Beschwerdeweg nach § 230 Abs. 1 AO offensteht.«

Normenkette:

AO § 230 ;

I. Der Steuerpflichtige betreibt eine Maschinenfabrik. Mit Verfügung vom 20. März 1970 ordnete der Beklagte und Revisionskläger zu 1. (Finanzamt - FA -) bei dem Steuerpflichtigen eine Betriebsprüfung an, die von der Großbetriebsprüfungsstelle B ab 15. September 1970 durchgeführt wurde. Die Prüfung erstreckte sich auf die Jahre 1965 bis 1967 und wurde durch Verfügung des FA vom 14. September 1970 auf das Jahr 1968 erweitert.