BFH vom 24.11.1971
I R 116/71
Fundstellen:
BFHE 103, 408
BStBl II 1972, 95

BFH - 24.11.1971 (I R 116/71) - DRsp Nr. 1997/10777

BFH, vom 24.11.1971 - Aktenzeichen I R 116/71

DRsp Nr. 1997/10777

»Ist die Klageschrift von einem Angestellten des Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet worden, so kann dieser Mangel in der Vertretungsmacht dadurch geheilt werden, daß die Prozeßpartei durch eine Erklärung zur Niederschrift des Gerichts zum Ausdruck bringt, sie genehmige die Prozeßhandlung des Angestellten ihres Bevollmächtigten.«

I. Streitig ist die Zulässigkeit einer Klage, wenn die Klageschrift von einem Angestellten des Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet wird.