I. Am 27. September 1974 übersandte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) den Klägern und Revisionsklägern (Kläger), die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden, den Einkommensteuerbescheid 1973. Dem Bescheid war die "Anlage zum Einkommensteuerbescheid 1972" ("Erläuterungen zu den Steuerfestsetzungen") beigefügt.
Am 25. Oktober 1974 legten die Kläger -vertreten durch ihren Prozeßbevollmächtigten- Einspruch ein. Sie begründeten ihn wie folgt: "Von dem Einkommensteuerbescheid 1972 wurde nur die Anlage zugestellt, der Einkommensteuerbescheid 1973 erging ohne Erläuterungen. Nach Zugang der fehlenden Unterlagen werde ich meinen vorsorglich eingelegten Einspruch entweder zurückziehen oder näher begründen."
Am 15. Januar 1975 übersandte das FA den Klägern den Einkommensteuerbescheid 1972.
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