BFH vom 25.02.1972
III R 16/71
Fundstellen:
BFHE 105, 498
BStBl II 1972, 664

BFH - 25.02.1972 (III R 16/71) - DRsp Nr. 1997/11100

BFH, vom 25.02.1972 - Aktenzeichen III R 16/71

DRsp Nr. 1997/11100

»1. Ein Anspruch, der nach der Vereinbarung der Parteien unter der Bedingung steht, daß ein ungewisses zukünftiges Ereignis nicht eintritt, ist regelmäßig nicht aufschiebend, sondern auflösend bedingt. 2. Ist die Rückzahlung eines aufgrund einer Tantiemeforderung begründeten Vereinbarungsdarlehens zwischen einem Unternehmer und seinen Arbeitnehmern davon abhängig, daß das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht aufgelöst wird, so ist die Verpflichtung aus dem Vereinbarungsdarlehen aus diesem Grund nicht aufschiebend, sondern auflösend bedingt.«