I. Der Kläger (Steuerpflichtiger) ist Pächter der Apotheke in A. Hauptlieferant des Steuerpflichtigen ist die Firma F, deren Anteil an den Gesamtlieferungen im Streitjahr 77,1 % betrug und in den Jahren 1960 bis 1963 zwischen 66,9 und 79,5 % lag. Von den Lieferantenverbindlichkeiten (über 3.000 DM) entfielen auf die Firma F per 1. Januar 1959 etwa 95,5 %. In den Folgejahren schwankte der Anteil (bis 1. Januar 1964) zwischen 75,8 und 91,6 %. Der Umsatz des Steuerpflichtigen betrug im Jahre 1959 rd. 1,544 Mio DM; er stieg bis 1963 auf rd. 2,141 Mio DM. Das Kapitalkonto des Steuerpflichtigen per 31. Dezember 1958 war negativ; es betrug ./. 735.472 DM. In den Folgejahren betrug es (jeweils am 31. Dezember ./. 702.382, ./. 811.914, ./. 747.565, ./. 750.120 und ./. 723.345 DM.
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