BFH vom 25.03.1971
V R 96/67
Fundstellen:
BFHE 102, 165
BStBl II 1971, 473

BFH - 25.03.1971 (V R 96/67) - DRsp Nr. 1997/10529

BFH, vom 25.03.1971 - Aktenzeichen V R 96/67

DRsp Nr. 1997/10529

»Die Steuerfreiheit für die Vermietung eines Grundstücks wird in der Regel nicht dadurch ausgeschlossen, daß zur Ergänzung oder zur Erweiterung der Rechte des Mieters oder zu seiner Sicherung an dem Grundstück eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt wird.«

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige) ist Miteigentümerin eines Wohn- und Geschäftsgrundstücks in B. An dem ihr nicht gehörenden Anteil am Grundstückseigentum steht ihr der lebenslängliche Nießbrauch zu.Durch notariell bekundeten Vertrag vom 19. Mai 1950 wurde das Wohn- und Geschäftshaus ab 1. Mai 1950 auf die Dauer von zunächst 20 Jahren an eine GmbH zum Betrieb eines Textileinzelhandelsgeschäfts vermietet. Der Mietvertrag enthielt die Bestimmung, daß für die Mieterin an der Parzelle Nr. ... ein dingliches Benutzungsrecht (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) zu bestellen sei. Demgemäß wurde am 10. Oktober 1950 die folgende Grundbucheintragung vorgenommen: