BFH vom 25.04.1972
VIII R 138/70
Fundstellen:
BFHE 106, 57
BStBl II 1972, 759

BFH - 25.04.1972 (VIII R 138/70) - DRsp Nr. 1997/11150

BFH, vom 25.04.1972 - Aktenzeichen VIII R 138/70

DRsp Nr. 1997/11150

»Die EinfHaus-VO kann auf ein Einfamilienhaus, bei dem die gesamte Grundfläche mehr als das Zwanzigfache der bebauten Grundfläche beträgt, auch dann nicht angewandt werden, wenn das Grundstück ungünstig geschnitten ist.«

I. Streitig ist, ob die Einkünfte des Klägers und Revisionsklägers (Steuerpflichtiger) aus Vermietung und Verpachtung nach der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus (EinfHaus-VO) oder durch Überschußrechnung zu ermitteln sind.