BFH vom 25.11.1971
V R 92/71
Fundstellen:
BFHE 104, 16
BStBl II 1972, 126

BFH - 25.11.1971 (V R 92/71) - DRsp Nr. 1997/10795

BFH, vom 25.11.1971 - Aktenzeichen V R 92/71

DRsp Nr. 1997/10795

»Eine medizinisch-technische Assistentin übt keine arztähnliche heilberufliche Tätigkeit aus.«

I. Die Steuerpflichtige (Klägerin, Revisionsbeklagte) ist selbständige medizinisch-technische Assistentin. Sie betreibt ein Labor für medizinische Untersuchungen und erstellt im Auftrag von Ärzten u.a. Blut-, Harn-, Steinuntersuchungen. Sie erzielte 1968 Umsätze in Höhe von ...DM, die das Finanzamt - FA - (Beklagter, Revisionskläger) gemäß § 19 UStG 1967 unter Versagung von Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 UStG 1967 einem Steuersatz von 4 v.H. unterwarf.

Der Einspruch blieb erfolglos. Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1971 S. 414 (EFG 1971, 414) veröffentlicht ist, gab der Klage mit folgender Begründung statt: