BFH vom 26.02.1971
III R 88/66
Fundstellen:
BFHE 102, 11
BStBl II 1971, 464

BFH - 26.02.1971 (III R 88/66) - DRsp Nr. 1997/10525

BFH, vom 26.02.1971 - Aktenzeichen III R 88/66

DRsp Nr. 1997/10525

»Nach § 18 Abs. 1 Nr. 10 LAG ist von dem der Lagerei dienenden Vermögen eines öffentlichen Hafens nur das unmittelbar der Umschlagslagerei dienende Vermögen von der Vermögensabgabe befreit. Die Ermächtigung in § 78 Abs. 1 Nr. 1 LAG, wonach zur Durchführung der Befreiung nach § 18 und § 19 LAG durch Rechtsverordnung Bestimmungen getroffen werden können, entspricht in bezug auf § 18 Abs. 1 Nr. 10 LAG den Voraussetzungen des Art. 80 Abs. 1 GG. Der Verordnungsgeber hat durch die Bestimmung der Monatsfrist in § 29 der 10. AbgabenDV-LA die Grenzen dieser Ermächtigung nicht überschritten.«

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte betreibt die Lagerung und Spedition von Getreide sowie eine Getreidemühle. Zu ihrem Betriebsvermögen gehört ein Getreidesilo, der an seeschifftiefem Wasser liegt und mit besonderen Lade- und Löscheinrichtungen für den Güterumschlag versehen ist.