BFH vom 26.03.1971
VI R 285/69
Fundstellen:
BFHE 102, 339
BStBl II 1971, 582

BFH - 26.03.1971 (VI R 285/69) - DRsp Nr. 1997/10573

BFH, vom 26.03.1971 - Aktenzeichen VI R 285/69

DRsp Nr. 1997/10573

»Werden von dem Konkursverwalter Wirtschaftsgüter, für die Investitionszulage gewährt worden ist, vor Ablauf von drei Jahren aus dem Anlagevermögen einer Westberliner Betriebstätte (der Konkursmasse) veräußert, so bildet der Anspruch des FA auf Rückzahlung der Investitionszulage eine Masseschuld, für die der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben ist.«

I. Das Finanzamt (FA) hatte der GmbH in Berlin in den Jahren 1964 bis 1966 für die Beschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Investitionszulagen gewährt. Über das Vermögen der GmbH wurde am 1. September 1967 das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger wurde als Konkursverwalter eingesetzt. Am 5. September 1967 gab er den Betrieb der GmbH auf und veräußerte danach das gesamte bewegliche Anlagevermögen. Der größte Teil dieser Wirtschaftsgüter wurde an ein Unternehmen im Schwarzwald veräußert.

Mit Bescheid vom 28. Dezember 1967 forderte das FA Investitionszulagen in Höhe von insgesamt rd. 22.790 DM für diejenigen begünstigten Wirtschaftsgüter zurück, die vor der Veräußerung noch nicht drei Jahre zum betrieblichen Anlagevermögen der GmbH gehört hatten. Im Rückforderungsbescheid vertrat das FA die Auffassung, daß der Rückzahlungsanspruch zu den Massekosten gehöre.