I. Die Klägerin, eine GmbH, ist im Jahre 1961 aus einer seit 1947 bestehenden OHG hervorgegangen, die auf einem gepachteten Grundstück einen Eisenwarenhandel betrieb. Die OHG verpachtete ihr gesamtes Anlage- und Umlaufvermögen (Lager- und Verwaltungsgebäude auf fremdem Grund und Boden, Einrichtungs- und Betriebsgegenstände, Warenlager und Kundenstamm) mit Wirkung vom 1. Januar 1962 an die Klägerin. Diese führte von diesem Zeitpunkt an mit denselben Gesellschaftern, demselben Personal, denselben Betriebsmitteln und in denselben Räumen den Betrieb der OHG weiter. Die OHG blieb lediglich Besitzgesellschaft.
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