I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Der Kläger (Ehemann) betrieb in Berlin (West) eine Gärtnerei. Die Klägerin (Ehefrau) bezieht vor allem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Klägerin gewährte dem Kläger 1974 ein Darlehen von 40.000 DM. Der Kläger verwandte den Darlehensbetrag abredegemäß zum Erwerb eines Radladers für seine Gärtnerei (Anschaffungspreis 43.900 DM). Er nahm hierfür erhöhte Absetzungen nach §
Die Kläger begehrten eine Kürzung ihrer Einkommensteuer 1974 gemäß §
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