I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1970 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) erließ gegen die Kläger zunächst nach § 100 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung (AO) einen vorläufigen Einkommensteuerbescheid für 1970. Nach einer Steuerfahndungsprüfung erging ein endgültiger Steuerbescheid für dieses Jahr, der von den Klägern angefochten wurde. Folgende Sachverhalte sind noch umstritten:
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