I. Die Klägerin und Revisionsklägerin - eine KG - hat ein ihr gehörendes Grundstück wegen eines geplanten Straßenausbaues an einen Landschaftsverband verkauft. Über das Grundstück war schon Jahre vorher ein Bauverbot verhängt worden, das die Klägerin dazu zwang, ihren Betrieb einzuschränken und an anderem Ort zwei Zweigstellen zu errichten. Die Klägerin forderte vom Landschaftsverband Entschädigung. Beide Teile einigten sich für die zeit vom 1. Januar 1961 bis zum 1. Juli 1966 auf einen Betrag von rund 500.000 DM.
Diesem Betrag liegt folgende Einzelberechnung zugrunde:
a) Betriebserschwerniskosten im Sinne von Umrüstungs- und Umpackungskosten für den Hauptbetrieb und die Zweigbetriebe in Höhe von 94.028 DM,
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