BFH - 26.11.1971 (III R 74/71) - DRsp Nr. 1997/10908
BFH, vom 26.11.1971 - Aktenzeichen III R 74/71
DRsp Nr. 1997/10908
»Ein Ausnahmefall im Sinne des Rechtssatzes 1 des Urteils III R 87/70 vom 26.11.1971 (BFH 104, 367), der den Ansatz eines Gesamtgeschäftswerts des Unternehmens rechtfertigen könnte, liegt nicht vor, wenn der vom Erwerber übernommene Anteil 60 v.H. aller Anteile beträgt und dem Erwerber eine starke Stellung in der Gesellschaft sichert.«
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