I. Die Revisionsklägerin (Steuerpflichtige) ist eine GmbH, deren Gesellschaftsgegenstand die Gewährung von Krediten an Hauseigentümer zur Instandsetzung von Wohngebäuden ist. Die zur Erfüllung ihres Zweckes erforderlichen Mittel erhält sie im Darlehenswege von einer Reihe von Kreditinstituten sowie mittelverwaltenden Behörden. Organe der Steuerpflichtigen sind die Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat. Bei der Kreditgewährung wirkt ein sogenannter Kreditausschuß mit, dem im Streitjahr (1963) außer Vertretern der Darlehnsgläubiger die Geschäftsführer und drei der sechs Aufsichtsratsmitglieder der Steuerpflichtigen angehörten.
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