BFH vom 27.01.1972
II 167/65
Fundstellen:
BFHE 105, 504
BStBl II 1972, 639

BFH - 27.01.1972 (II 167/65) - DRsp Nr. 1997/11087

BFH, vom 27.01.1972 - Aktenzeichen II 167/65

DRsp Nr. 1997/11087

»Die Vorschrift des Art. 1 Nr. 4 Buchst. b des Bayer. GrESWG 1958 verstieß mit dem Vorbehalt, daß der Erwerb einer Eigentumswohnung nur bei Eigennutzung grunderwerbsteuerbefreit war, nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, auch nicht in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip.«

I. Der Kläger und seine Ehefrau erwarben durch notariell beurkundeten Kaufvertrag Ende September 1964 eine Eigentumswohnung als Miteigentümer zu je 1/2. Die Eigentumswohnung ist für die damals zwei Jahre alt gewesene Tochter der Eheleute bestimmt und wird bis zu deren Einzug nicht eigengenutzt, sondern vermietet.

Das Finanzamt - FA - (Beklagter) lehnte deshalb den Antrag auf Grunderwerbsteuerbefreiung ab und setzte durch getrennte Steuerbescheide für jeden Ehegatten Grunderwerbsteuer fest.