I. Der Kläger und seine Ehefrau erwarben durch notariell beurkundeten Kaufvertrag Ende September 1964 eine Eigentumswohnung als Miteigentümer zu je 1/2. Die Eigentumswohnung ist für die damals zwei Jahre alt gewesene Tochter der Eheleute bestimmt und wird bis zu deren Einzug nicht eigengenutzt, sondern vermietet.
Das Finanzamt - FA - (Beklagter) lehnte deshalb den Antrag auf Grunderwerbsteuerbefreiung ab und setzte durch getrennte Steuerbescheide für jeden Ehegatten Grunderwerbsteuer fest.
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