BFH - 28.01.1971 (IV R 194/70) - DRsp Nr. 1997/10633
BFH, vom 28.01.1971 - Aktenzeichen IV R 194/70
DRsp Nr. 1997/10633
»1. Ein Hochschullehrer des Rechts, der in einem Verfassungsrechtsstreit als Prozeßbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht auftritt, übt damit eine der eines Rechtsanwalts ähnliche Berufstätigkeit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG aus. 2. Erstattet dieser außerdem Rechtsgutachten, so sind die Einkünfte hieraus nicht als Nebeneinkünfte im Sinne von § 34 Abs. 4EStG steuerbegünstigt.«
I. Streitig ist, ob Einkünfte des Revisionsbeklagten (Steuerpflichtigen) aus selbständiger Arbeit gemäß § 34 Abs. 4EStG einem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
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