BFH vom 28.01.1971
V R 21/69
Fundstellen:
BFHE 101, 334
BStBl II 1971, 799

BFH - 28.01.1971 (V R 21/69) - DRsp Nr. 1997/10703

BFH, vom 28.01.1971 - Aktenzeichen V R 21/69

DRsp Nr. 1997/10703

»Abzugsfähige Versendungsauslagen eines Verlags sind die von der Druckerei für das Versandfertigmachen von Druckschriften berechneten Kosten nur dann, wenn der Verlag die Drucksachen nach dem Drucken abnimmt und sie der Druckerei vor dem Versandfertigmachen zurückgibt.«

I. Die Steuerpflichtige ließ ihre Zeitungen und Zeitschriften von der Firma A (Druckerei) drucken. Nach dem Lieferungsvertrag vom 7. August 1954 umfaßte der Auftrag die "Herstellung der Druckplatten, den Druck sowie Verpackung und Versand" (Ziff. 1); die Verpackung und Einladung für den Versand hatten "fortlaufend in unmittelbarem Anschluß an die Herstellung" zu erfolgen (Ziff. 6). Die Steuerpflichtige teilte der Druckerei die Adressen der Händler, den Versendungsweg und die Zahl der zu liefernden Stücke mit. Die Druckerei sortierte, bündelte und machte die aus der Druckmaschine kommenden Zeitungen und Zeitschriften versandfertig. Sie schaffte die Bündel zu der Verladerampe, die etwa 80 m von der Druckmaschine entfernt war. Hier wurden sie in der Regel von Wagen der Steuerpflichtigen übernommen. Manchmal übernahmen auch Fremdunternehmer (Charterwagen) oder die Druckerei selbst die Beförderung.