BFH - 28.04.1972 (VI R 71/69) - DRsp Nr. 1997/11073
BFH, vom 28.04.1972 - Aktenzeichen VI R 71/69
DRsp Nr. 1997/11073
»Es spricht für die nichtselbständige Ausübung der Tätigkeit von nebenberuflichen Lehrkräften an Abendschulen, wenn dem Vertragsverhältnis ein Tarifvertrag zugrunde liegt, der insbesondere die teilweise Abgeltung von Feiertagen und eine angemessene Urlaubsvergütung vorsieht.«
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