I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, ist als geschäftsleitende Holding tätig. Gesellschafter sind M als persönlich haftender Gesellschafter mit einer Beteiligung von 55 v.H. und dessen Ehefrau (im folgenden Frau M) als Kommanditistin mit einer Beteiligung von 45 v.H. In den Streitjahren 1970 bis 1972 hatten die Eheleute M ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz; sie waren in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) nur beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Eheleute M waren Gesellschafter der X-GmbH und der Y-GmbH. M hatte jeweils 55 v.H., Frau M jeweils 45 v.H. der Geschäftsanteile inne.
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