I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bewohnt mit seiner Ehefrau, mit der er in den Streitjahren zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurde, und weiteren Familienmitgliedern eine Wohnung in seinem 1959 erbauten Zweifamilienhaus in A. Die andere Wohnung ist fremdvermietet.
Im September 1972 errichtete der Kläger auf diesem Grundstück einige Meter vom Wohnhaus entfernt eine freistehende Doppelgarage, deren Herstellungskosten 16.280 DM betrugen. Wohngebäude und Garage wurden bei der Einheitsbewertung als wirtschaftliche Einheit angesehen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|