BFH vom 28.07.1971
I R 78/68
Normen:
GewStG § 8 Nr. 1, 3 ;
Fundstellen:
BFHE 103, 204
BStBl II 1971, 815

BFH - 28.07.1971 (I R 78/68) - DRsp Nr. 1997/10713

BFH, vom 28.07.1971 - Aktenzeichen I R 78/68

DRsp Nr. 1997/10713

»1. Wer für Dienstleistungen in einem Unternehmen neben einem Festgehalt eine Gewinnbeteiligung erhält, ist - unabhängig von der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Betriebsinhabers - stiller Gesellschafter, wenn sich aus den näheren Vereinbarungen über seine Bezüge ergibt, daß er sich mit dem Unternehmer zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks verbunden hat. 2. Die (geringe) Höhe einer Verbindlichkeit ist für die Entscheidung der Frage, ob es sich um eine Dauerschuld handelt, ohne Bedeutung.«

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 1, 3 ;

Gründe: