BFH vom 29.04.1983
VI R 139/80
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7 Abs. 1 Satz 4;
Fundstellen:
BFHE 138, 441
BStBl II 1983, 586

BFH - 29.04.1983 (VI R 139/80) - DRsp Nr. 1997/15678

BFH, vom 29.04.1983 - Aktenzeichen VI R 139/80

DRsp Nr. 1997/15678

»Ein Pkw, der von einem Arbeitnehmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel. Wird ein solcher Pkw entwendet und später in stark beschädigtem Zustand wiederaufgefunden, so kann der dem Steuerpflichtigen entstandene und von der Versicherung nicht ersetzte Schaden als Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung zu Werbungskosten führen.«

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7 Abs. 1 Satz 4;

Gründe: